Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sie lesen hier die Vertragsgrundlage für die Produktion von Werbevideos durch Swarmwerk.

Hinweis. Diese Fassung ist eine strukturelle Vorlage für ein B2B-Vertragsverhältnis (Werkvertrag mit kleinem Dienstleister). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Vor der Annahme von größeren Aufträgen oder der Einbindung in Vertriebsprozesse sollte ein Fachanwalt für IT- bzw. Medienrecht den Text prüfen und an Ihren konkreten Geschäftsbetrieb anpassen.
§ 01 — Geltungsbereich

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Swarmwerk (im Folgenden „wir") und Auftraggebern (im Folgenden „Sie") über die Produktion von Werbevideos auf Basis von Kundenfotos sowie die zugehörigen Servicepakete (Single, Atelier, Flotte). Wir richten uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 02 — Vertragsschluss

Vertragsschluss

Unsere Angebote auf swarmwerk.com sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 03 — Leistungen

Leistungsumfang

Wir erbringen drei Leistungsarten:

  1. Single (Werkvertrag). Produktion eines einmaligen Werbevideos von 30 Sekunden Länge auf Basis vom Kunden bereitgestellter Fotos. Lieferumfang: MP4 in 4K und 1080p, vertikaler (9:16) und horizontaler (16:9) Schnitt, Voiceover in Deutsch oder Englisch, SRT-Untertiteldatei, eine Revisionsschleife.
  2. Atelier (Dauerschuldverhältnis, monatlich kündbar). Vier Werbevideos pro Kalendermonat, Voiceover in beiden Sprachen, individuelle Markentemplates, zwei Revisionsschleifen pro Video, direkter Kontakt über Slack oder WhatsApp.
  3. Flotte (Quartalsvertrag). Mindestens acht Videos pro Monat, individuelle Konditionen, API-Anbindung an das Kunden-CRM nach gesonderter Vereinbarung.

Die regelmäßige Lieferzeit für Single-Aufträge beträgt 48 Stunden ab vollständiger Bereitstellung der Fotos und des Auftragsbriefs. Es handelt sich um eine angestrebte Lieferzeit, kein Fixtermin. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

§ 04 — Laufzeit und Abnahme

Laufzeit, Abnahme, Kündigung

Single-Aufträge enden mit Lieferung und Abnahme des fertigen Videos. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung keine Mängel rügt oder das Video produktiv einsetzt.

Das Atelier-Paket läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Nicht in Anspruch genommene Videos eines Monats verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.

Das Flotte-Paket wird pro Quartal vereinbart. Verlängerungen erfolgen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Parteien.

§ 05 — Vergütung

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf swarmwerk.com ausgewiesenen Preise: derzeit 299 Euro für ein Single-Video, 799 Euro pro Monat für das Atelier-Paket, Flotte-Konditionen auf Anfrage. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Single-Aufträge sind im Voraus zu bezahlen; die Produktion beginnt mit Zahlungseingang. Das Atelier-Paket wird zu Monatsbeginn fakturiert, Zahlungsziel 7 Tage netto. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Aussetzung der Leistungserbringung sowie die gesetzlichen Verzugszinsen vor.

§ 06 — Mitwirkung des Auftraggebers

Mitwirkungspflichten und Rechtegarantie

Der Auftraggeber stellt uns die für die Produktion notwendigen Fotos und Inhalte (Brief, Markenrichtlinien, Logos) rechtzeitig und in nutzbarer Auflösung bereit.

Bildrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er an allen übermittelten Fotos und Inhalten die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und dass alle abgebildeten Personen wirksam in die Verarbeitung und werbliche Verwendung ihres Bildnisses (§ 22 KUG) eingewilligt haben. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren — einschließlich behördlicher und anwaltlicher Kosten.

Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder rechtlich nicht freigegebener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 07 — Mängel, Revision, Rückerstattung

Mängelhaftung und Revisionsverfahren

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Im Single-Paket steht dem Auftraggeber eine Revisionsschleife zu, im Atelier-Paket zwei Revisionsschleifen pro Video.

Erweist sich auch die zweite Lieferung als grundlegend mangelhaft, erstatten wir den vollen Auftragspreis. Geringfügige stilistische Abweichungen, die der Funktionsweise von KI-basierten Bild- und Videosynthesemodellen entsprechen (z. B. minimale Anpassungen an Bildlayout oder Bewegung), gelten nicht als Mangel.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bleiben unberührt.

§ 08 — Nutzungsrechte

Nutzungsrechte am gelieferten Video

Mit Lieferung und vollständiger Bezahlung räumen wir dem Auftraggeber an dem produzierten Video das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für eigene Werbe-, Marketing- und Kommunikationszwecke ein. Eine Weitergabe der Rohdateien an Dritte zur Bearbeitung außerhalb dieser Zwecke ist nicht gestattet.

Wir behalten uns das Recht vor, das Video — sofern der Auftraggeber zustimmt — anonymisiert oder mit Einverständnis im eigenen Portfolio zu zeigen.

§ 09 — Haftung

Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung ist auf die Höhe der Auftragssumme des betreffenden Einzelauftrags beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder den werblichen Erfolg des produzierten Videos ist ausgeschlossen.

§ 10 — Datenverarbeitung und Geheimhaltung

Datenverarbeitung und Geheimhaltung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Auf Wunsch des Auftraggebers schließen wir vor Beginn der Auftragsbearbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 11 — Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand · 2026-04-26